Person fehlt in Abrechnung

Damit eine Person in der Abrechnung berücksichtigt wird, muss sie (zumindest für einen Tag der Abrechnungsperiode) via Sollvereinbarung im Vertragsmanagement mit der Kontenklasse beteiligt sein, welche abgerechnet wird. Die Sollvereinbarung darf auch den Betrag 0,00 aufweisen, z.B. für eine betriebskostenfreie Zeit wegen Renovierungsarbeiten in Eigenleistung. Die abzurechnende Kontenklasse wird über die Definition der verwendeten Abrechnungsart zugeordnet. Das zur Kontenklasse gehörende Personenkonto muss ebenfalls existieren.

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